Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Potsdam im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Abmelden beim Wegzug ins Ausland“.
Öffnungszeiten der Schalter MIT und OHNE Termin: Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (NUR mit Termin / Infotresen nicht besetzt) Jetzt online in der Terminverwaltung des Bürgerservicecenter…
Es ist nur Kartenzahlung möglich.
Folgende Dienstleistungen werden NICHT angeboten:
Beantragung von vorläufigen Dokumenten
Eintragung gesetzlicher Vertreter in den Reisepass
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Abmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bb.zfinder.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 20.04.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.