Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Rostock im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Abmelden beim Wegzug ins Ausland“.
Zuständige Stelle
Ortsämter Mitte, Ost, West, Nordwest 1 und Nordwest 2
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
In allen Rostocker Ortsämtern sind Vorsprachen nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich. Online-Terminbuchungen sind hier möglich https://rathaus.rostock.de/OnlineTermine/select2?md=10 .
Vor jeder Öffnungszeit werden zusätzliche Termine, sofern vorhanden, freigeschaltet.
Für die verschiedenen Leistungen kann unabhängig von der Meldeadresse grundsätzlich jedes Ortsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock genutzt werden.
Telefonische Sprechzeiten der Ortsämter:
Gebühr
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Unterlagen
Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von:
Personalausweis oder Reisepass
Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · mv.zfinder.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 28.01.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.