Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Göttingen im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Abmelden beim Wegzug ins Ausland“.
(Tipp: in der Regel werden früh morgens einige Spontantermine für den jeweiligen Tag freigegeben.)
Sollten Sie keinen Onlinetermin vereinbaren können, können Sie zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und im Wartebereich ein Notfallticket ziehen. Bitte machen Sie hiervon nur in sehr dringenden Fällen Gebrauch!
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet.
Unterlagen
Wohnungsgeberbestätigung
Meldeschein
Personalausweis
Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Geburtsurkunde, sofern noch kein Ausweis/Pass vorhanden ist.
Bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht.
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 27.04.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.