Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Wolfsburg im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Abmelden beim Wegzug ins Ausland“.
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Einwohnermeldeamt
Eine Terminreservierung kann erforderlich ein. Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadtverwaltung möglich. Einige Angelegenheiten können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Gebühr
Es fallen keine Gebühren an.
Die Abmeldung ist kostenfrei.
Fristen
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Grundsätzlich ist die Abmeldung für die Zukunft nicht möglich.
schriftliche Abmeldung mit ausgefülltem Abmeldeformular und guter Kopie des Personalausweises
Ggf. Abmeldung mit Vollmacht möglich. Hierfür werden der unterschriebene Abmeldeschein der abzumeldenden Person, Original Ausweis- oder Passdokument der abzumeldenden Person und des Bevollmächtigten benötigt
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 27.04.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.