Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Halle (Saale) im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Abmelden beim Wegzug ins Ausland“.
Zuständige Stellen
Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
bei schriftlicher Abmeldung:
ausgefülltes Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde"
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · buerger.sachsen-anhalt.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 28.02.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.