Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Magdeburg im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Abmelden beim Wegzug ins Ausland“.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung frühestens eine Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Online
Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte, jeweils mit aktivierter Onlineausweisfunktion und dazugehöriger sechsstelliger PIN
NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
AusweisApp
optional ein BundID-Konto (Online-Dienst kann über Gastzugang genutzt werden)
Persönlich
Bringen Sie Ihren Personalausweis oder (Reise-)Pass im Original mit
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · buerger.sachsen-anhalt.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 28.02.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.