Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Kiel im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Abmelden beim Wegzug ins Ausland“.
Können Sie Ihr Anliegen online oder beim Sofort-Service erledigen, oder brauchen Sie einen Termin? Bitte beachten Sie unsere weiteren Hinweise.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Es ist eine Meldung durch Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheines (amtlicher Vordruck) vorzunehmen. Ebenfalls muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei Abmeldung per Post kann die Abmeldebestätigung dann aber nur an eine Adresse in Deutschland geschickt werden.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · zufish.schleswig-holstein.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 11.02.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.