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Dein Deutschland

Apostille und Legalisation

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Apostille oder Legalisation?

    Das musst du tun:

    1. Ist das Zielland Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, reicht eine Apostille. Mit manchen Ländern ist gar keine Förmlichkeit nötig.
    2. Sonst legalisiert die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes in Deutschland das Dokument, oft erst nach einer Vorbeglaubigung durch eine deutsche Stelle.
  2. Schritt 2

    Wer zuständig ist

    Das musst du tun:

    1. Das hängt davon ab, wer das Dokument ausgestellt hat.
    2. Urkunden von Bundesbehörden, etwa das Führungszeugnis: das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
    3. Gerichts- und Notarurkunden: meist das Landgericht.
    4. Urkunden von Ländern und Gemeinden, etwa vom Standesamt: die Stelle, die das Land bestimmt, oft das Regierungspräsidium oder eine Landesbehörde.
  3. Schritt 3

    Vorher klären

    Das musst du tun:

    1. Frag beim Empfänger oder der Botschaft des Ziellandes, ob eine Apostille, eine Übersetzung oder beides nötig ist. Ablauf und Gebühr nennt die zuständige Stelle.

Quellen:Auswärtiges Amt: UrkundenverkehrBfAA: Apostille

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