Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Fürth im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Auto zulassen“.
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die Zulassungsbehörde im Straßenverkehrsamt stellt täglich Termine, die online gebucht werden können, zur Verfügung. Beim Besuch der Zulassungsbehörde ohne vereinbarten Termin erfolgt die Ausgabe von Wartemarken. Die letzten können jeweils spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffn…
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis/EU-Typgenehmigung müssen Sie 30,00 EUR bezahlen.
Für den Fall, dass durch die Zulassungsbehörde noch Daten erhoben werden müssen, weil diese nicht zum Abruf zur Verfügung stehen, fallen zusätzlich 15,30 EUR.
Diese Gebühren erhöhen sich für den Fall, dass ein Wunschkennzeichen beantragt wird, um 10,20 EUR.
Auch wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.
Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Fristen
grundsätzlich keine
Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Übereinstimmungsbescheinigung im Original oder als Datenabruf (CoC-Papier)
Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung
(wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)
amtliches Ausweispapier
Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes)
Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bayernportal.de · abgerufen am 09.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.