Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Trier im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Auto zulassen“.
Zuständige Stellen
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde - Kfz-Zulassung
Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
ggf. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass oder Pass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
Zahlungsart
nur am Kassenautomaten möglich
bar oder mit einer deutschen EC-Karte
keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung
Unterlagen
Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
ausgefüllter Zulassungsantrag
Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bus.rlp.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 23.06.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.