Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Dresden im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Auto zulassen“.
Allgemeine Öffnungszeit (Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Gebühr
ab EUR 30,00
Aufstellung der Erfassungsunterlagen (KBA) oder Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (KBA): zusätzlich EUR 0,60 - 3,80
wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich EUR 15,30
wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich EUR 0,30 pro Stück
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens: zusätzlich EUR 10,20
bei Reservierung eines Kennzeichens: zusätzlich EUR 2,60
Fristen
keine
Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
bei Vertretung, zusätzlich
schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden (Formulare & Online-Dienste)
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Firmen:
natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · amt24.sachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 18.06.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.