Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Jena im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Auto zulassen“.
Die Öffnungszeiten am Samstag entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.
Gebühr
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Fristen
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständige Fahrzeugzulassungsbehörde.
Unterlagen
Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
ausgefüllter Zulassungsantrag
Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · buerger.thueringen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 20.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.