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Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Die Satzung entscheidet

    Das musst du tun:

    1. Ob und wann du keine Zweitwohnungsteuer zahlst, regelt die Satzung deiner Gemeinde, in manchen Ländern ein Landesgesetz. Ein Bundesgesetz dazu gibt es nicht. Unten steht, was deine Gemeinde zur Steuer anbietet.
  2. Schritt 2

    Verheiratet und beruflich

    Das musst du tun:

    1. Hast du eine Wohnung aus beruflichen Gründen und liegt die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde, darf die Berufswohnung nicht besteuert werden, solange ihr nicht dauernd getrennt lebt (Bundesverfassungsgericht, 11.10.2005).
    2. Manche Satzungen und Gesetze, etwa in Hamburg, nennen auch eingetragene Lebenspartnerschaften.
  3. Schritt 3

    Unverheiratet pendeln

    Das musst du tun:

    1. Für Ledige gilt diese Ausnahme nicht von Verfassungs wegen, die Gemeinde darf ihre Berufswohnung besteuern (Bundesverfassungsgericht, 31.10.2016). Manche Satzungen nehmen sie trotzdem aus.
  4. Schritt 4

    Studierende

    Das musst du tun:

    1. Ob Studierende zahlen, deren Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet ist, darf die Gemeinde selbst regeln. Bundesrecht verbietet es nicht (Bundesverwaltungsgericht, 17.09.2008).
  5. Schritt 5

    Geltend machen

    Das musst du tun:

    1. Frag die Stelle, die die Steuer erhebt, wie du die Befreiung beantragst und welche Nachweise sie braucht. In Berlin ist das das Finanzamt.

Quellen:BVerfG, 11.10.2005, 1 BvR 1232/00BVerfG, 31.10.2016, 1 BvR 871/13BVerwG: Zweitwohnungsteuer für Studierende

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