Befreiung von der Zweitwohnungsteuer
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Die Satzung entscheidet
Das musst du tun:
- Ob und wann du keine Zweitwohnungsteuer zahlst, regelt die Satzung deiner Gemeinde, in manchen Ländern ein Landesgesetz. Ein Bundesgesetz dazu gibt es nicht. Unten steht, was deine Gemeinde zur Steuer anbietet.
- Schritt 2
Verheiratet und beruflich
Das musst du tun:
- Hast du eine Wohnung aus beruflichen Gründen und liegt die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde, darf die Berufswohnung nicht besteuert werden, solange ihr nicht dauernd getrennt lebt (Bundesverfassungsgericht, 11.10.2005).
- Manche Satzungen und Gesetze, etwa in Hamburg, nennen auch eingetragene Lebenspartnerschaften.
- Schritt 3
Unverheiratet pendeln
Das musst du tun:
- Für Ledige gilt diese Ausnahme nicht von Verfassungs wegen, die Gemeinde darf ihre Berufswohnung besteuern (Bundesverfassungsgericht, 31.10.2016). Manche Satzungen nehmen sie trotzdem aus.
- Schritt 4
Studierende
Das musst du tun:
- Ob Studierende zahlen, deren Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet ist, darf die Gemeinde selbst regeln. Bundesrecht verbietet es nicht (Bundesverwaltungsgericht, 17.09.2008).
- Schritt 5
Geltend machen
Das musst du tun:
- Frag die Stelle, die die Steuer erhebt, wie du die Befreiung beantragst und welche Nachweise sie braucht. In Berlin ist das das Finanzamt.
Quellen:BVerfG, 11.10.2005, 1 BvR 1232/00BVerfG, 31.10.2016, 1 BvR 871/13BVerwG: Zweitwohnungsteuer für Studierende
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