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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer sie bekommt

    Das musst du tun:

    1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gibt es für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, mit Ausbildungsvertrag. Gefördert wird in der Regel die erste Ausbildung (§ 57 SGB III). BAB gibt es auch in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
    2. Für eine schulische Ausbildung oder ein Studium gibt es keine BAB. Prüfe dann, ob du BAföG bekommst.
  2. Schritt 2

    Nicht bei den Eltern wohnen

    Das musst du tun:

    1. Du musst außerhalb der Wohnung deiner Eltern wohnen. Bist du unter 18, nicht verheiratet und ohne Kind, muss der Betrieb von der Wohnung deiner Eltern aus zu weit entfernt sein (§ 60 SGB III).
    2. Für eine Berufsausbildung gibt es mit Aufenthaltsgestattung keine BAB. Mit Duldung gibt es sie, wenn du seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet in Deutschland lebst (§ 60 Abs. 3 SGB III). Für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gelten eigene Regeln.
  3. Schritt 3

    Wie viel

    Das musst du tun:

    1. Angerechnet wird dein Einkommen, das deines Ehe- oder Lebenspartners und das deiner Eltern (§ 67 SGB III). Wie viel du ungefähr bekommst, zeigt der BAB-Rechner der Arbeitsagentur.
    2. BAB ist ein Zuschuss. Du musst sie nicht zurückzahlen.
  4. Schritt 4

    Antrag und Frist

    Das musst du tun:

    1. Stell den Antrag bei der Agentur für Arbeit, auch online, am besten vor Beginn der Ausbildung. BAB gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du sie beantragst (§ 325 SGB III).
    2. Leg den Ausbildungsvertrag und den Steuerbescheid deiner Eltern bei. Die Bewilligung gilt in der Regel 18 Monate. Danach stellst du einen Weiterbewilligungsantrag (§ 69 SGB III).

Quellen:Agentur für Arbeit: BABBAB-Rechner§ 57 SGB III§ 60 SGB III§ 325 SGB III

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