Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer mitmachen kann
Das musst du tun:
- Mitmachen kann, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, meist ab 16. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht (§ 2 BFDG).
- Wer nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, braucht einen Aufenthaltstitel, der das erlaubt; die Ausländerbehörde erteilt ihn auch für den Bundesfreiwilligendienst.
- Schritt 2
Platz finden
Das musst du tun:
- Such dir eine anerkannte Einsatzstelle, etwa in der Suche auf bundesfreiwilligendienst.de, und bewirb dich direkt dort. Eine zentrale Bewerbungsstelle oder feste Fristen gibt es nicht.
- Die schriftliche Vereinbarung schließt du mit dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, auf gemeinsamen Vorschlag mit der Einsatzstelle (§ 8 BFDG).
- Schritt 3
Dauer und Zeit
Das musst du tun:
- Der Dienst dauert in der Regel 12 Monate, mindestens 6 und höchstens 18, ausnahmsweise bis 24 (§ 3 BFDG). Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche geht, wenn die Einsatzstelle zustimmt.
- Bei 12 Monaten gehören mindestens 25 Seminartage dazu; ab 27 nimmst du in angemessenem Umfang teil (§ 4 BFDG).
- Schritt 4
Geld und Versicherung
Das musst du tun:
- Das Taschengeld vereinbarst du mit der Einsatzstelle. Es darf höchstens 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung betragen, 2026 also 676 € im Monat (§ 2 BFDG). Es ist steuerfrei.
- In der Regel bist du renten-, kranken-, pflege-, unfall- und arbeitslosenversichert; die Beiträge zahlt die Einsatzstelle. Bist du unter 25, können deine Eltern weiter Kindergeld bekommen (§ 32 Abs. 4 EStG).
- Schritt 5
Unter 27: FSJ und FÖJ
Das musst du tun:
- Bist du unter 27, passt auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (JFDG). Dafür bewirbst du dich bei einem zugelassenen Träger.
Quellen:BFDGJFDGBundesfreiwilligendienst: EinsatzstellensucheBundesfreiwilligendienst von A bis Z
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