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Führerschein nach Entzug neu beantragen

Amtlich: Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Neu beantragen

    Das musst du tun:

    1. Nach einem Entzug bekommst du die Fahrerlaubnis nicht von selbst zurück. Du beantragst sie neu bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Kreises oder deiner Stadt. Es gelten die Vorschriften wie beim ersten Führerschein (§ 20 Abs. 1 FeV); welche Nachweise du mitbringst, sagt dir die Behörde.
  2. Schritt 2

    Sperrfrist

    Das musst du tun:

    1. Hat ein Gericht eine Sperre verhängt, kannst du den Antrag frühestens 6 Monate vor ihrem Ende stellen (§ 20 Abs. 4 FeV).
    2. Nach einem Entzug wegen 8 Punkten gibt es die neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach dem Entzug (§ 4 Abs. 10 StVG).
  3. Schritt 3

    Prüfung und MPU

    Das musst du tun:

    1. Eine neue Fahrprüfung ordnet die Behörde an, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass dir Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV).
    2. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt sie zum Beispiel nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr, nach wiederholten Verstößen unter Alkohol (§ 13 FeV), nach einem Entzug wegen 8 Punkten (§ 4 Abs. 10 StVG) oder wenn dir die Fahrerlaubnis schon mehrmals entzogen wurde (§ 11 Abs. 3 FeV).
  4. Schritt 4

    Punkte

    Das musst du tun:

    1. Mit der neuen Fahrerlaubnis werden die Punkte aus der Zeit davor gelöscht (§ 4 Abs. 3 StVG).

Quellen:§ 20 FeV§ 11 FeV§ 13 FeV§ 4 StVG

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