Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Bonn im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Gewerbe abmelden oder ummelden“.
Montag und Donnerstag 8 bis 16 UhrDienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 UhrZusätzliche telefonische Servicezeit:Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
gebührenfrei
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Unterlagen
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene GewerbeAbmeldung - GewA 3
Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Abmeldeformular oder formlose Mitteilung
Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis.
Bei Bevollmächtigung
Die jeweilige Gewerbeanzeige kann auch durch persönliche Vorsprache eines Bevollmächtigten des Gewerbetreibenden vorgenommen werden.
Diese Person muss den Pass oder Personalausweis des Gewerbetreibenden,
Hebesatz der Gewerbesteuer in Bonn: 537 % (Stand 2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich 2024; dl-de/by-2-0; eigene Darstellung (nur Gewerbesteuer)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.