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Gewerbe abmelden oder ummelden in Duisburg

Was Duisburg im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Gewerbe abmelden oder ummelden“.

Zuständige Stellen

Stadt Duisburg - Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14
47051 Duisburg
Telefon
0203 94000

Gebühr

Fristen

Unterlagen

Hebesatz der Gewerbesteuer in Duisburg: 505 % (Stand 2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich 2024; dl-de/by-2-0; eigene Darstellung (nur Gewerbesteuer)

So gehst du vor

Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:

  1. Wann du es meldest
  2. Abmelden
  3. Ummelden
  4. Umzug in eine andere Gemeinde
  5. Online
  6. Vor Ort und Unterlagen
  7. Gebühr
  8. Wer informiert wird
  9. Typische Fehler und Sonderfälle

Gilt auch für die Ortsteile von Duisburg: Aldenrade, Alt-Hamborn, Alt-Homberg, Alt-Walsum, Angerhausen, Baerl, Beeck, Beeckerwerth, Binsheim, Bissingheim, Bruckhausen, Fahrn, Friemersheim, Großenbaum, Hamborn, Hochemmerich, Hochfeld, Hochheide, Huckingen, Hüttenheim, Kaldenhausen, Marxloh, Meiderich, Mühlenberg, Mündelheim, Neuenkamp, Neumühl, Obermarxloh, Overbruch, Rahm, Röttgersbach, Ruhrort, Rumeln, Serm, Ungelsheim, Walsum, Wanheim, Wanheim-Angerhausen, Wanheimerort, Wedau, Wehofen. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten

Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 27.10.2025

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.