Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Dresden im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Gewerbe abmelden oder ummelden“.
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Gebühr
von EUR 22,00 bis EUR 112,00
Fristen
Unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde
Unterlagen
In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
vom Gewerbetreibenden beziehungsweise vom zur Abmeldung Bevollmächtigten: aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
wenn die Abmeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Hebesatz der Gewerbesteuer in Dresden: 450 % (Stand 2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich 2024; dl-de/by-2-0; eigene Darstellung (nur Gewerbesteuer)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · amt24.sachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 09.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.