Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Karlsruhe im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Gewerbe anmelden“.
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorherigere Terminvereinbarung möglich.) Mo 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Do 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30…
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
53,00 Euro
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Unterlagen
Nachweis der Identität zum Beispiel durch einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich, zum Beispiel ein elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren
Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Hebesatz der Gewerbesteuer in Karlsruhe: 450 % (Stand 2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich 2024; dl-de/by-2-0; eigene Darstellung (nur Gewerbesteuer)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 18.09.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.