Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was München im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Gewerbe anmelden“.
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)
Eröffnung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle: mindestens 50,00 €
Änderung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle: mindestens 40,00 €
Schließung eines Gewerbes oder einer Zweigstelle: mindestens 35,00 €
Fristen
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug (ggf. Ersetzung des Zuverlässigkeitsnachweis durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen)
Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der eine selbständige Tätigkeit erlaubt
Hebesatz der Gewerbesteuer in München: 490 % (Stand 2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich 2024; dl-de/by-2-0; eigene Darstellung (nur Gewerbesteuer)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bayernportal.de · abgerufen am 09.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.