Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Göttingen im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Gewerbe anmelden“.
Zuständige Stelle
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, besondere Lagen
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Pro Gewerbeanmeldung 43,50 Euro
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Handelsregisterauszug
ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
ggf. Erlaubnisurkunde,
ggf. Handwerkskarte
im Vertretungsfall:
Vertretungsvollmacht
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
Hebesatz der Gewerbesteuer in Göttingen: 430 % (Stand 2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich 2024; dl-de/by-2-0; eigene Darstellung (nur Gewerbesteuer)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service.niedersachsen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 27.05.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.