Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Bonn im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Gewerbe anmelden“.
Montag und Donnerstag 8 bis 16 UhrDienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 UhrZusätzliche telefonische Servicezeit:Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Gebühren für die Gewerbeanmeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26
für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Unterlagen
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass)
bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
Zustimmungserklärung Gesellschafter
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Personalausweis beziehungsweise bei schriftlicher Beantragung Kopie des Personalausweises
ausgefüllte Gewerbeanmeldung
Hebesatz der Gewerbesteuer in Bonn: 537 % (Stand 2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich 2024; dl-de/by-2-0; eigene Darstellung (nur Gewerbesteuer)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.