Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Lübeck im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Gewerbe anmelden“.
Bitte beachten Sie: Ab dem 16.Dezember 2024 ist eine Zahlung der Gebühren nur noch mit Kredit- oder Debitkarte möglich.
Die Verwaltungsgebühr für Gewerbe-Anmeldungen beträgt 30,00 €.
Bitte beachten Sie, dass bei Gewerbe-Anmeldungen bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) die Verwaltungsgebühr 30,00 € pro Gesellschafter beträgt.
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Unterlagen
Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
Nachweis der Identität, zum Beispiel
Kopie Personalausweis
Kopie Reisepass
Meldebescheinigung
notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Hebesatz der Gewerbesteuer in Lübeck: 450 % (Stand 2024) Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuervergleich 2024; dl-de/by-2-0; eigene Darstellung (nur Gewerbesteuer)
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · zufish.schleswig-holstein.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 05.03.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.