Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Karlsruhe im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Heiraten“.
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 10:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Standesamt Karlsruhe-Stadt: Eheschließungen und Urkundenstelle
Prüfung der Ehefähigkeit (mit ausländischem Recht): EUR 110,00; wenn ausländisches Recht zu beachten und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: EUR 130,00
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige: EUR 40,00
Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00
Hinweis: Weitere Kosten beim Standesamt oder bei Justizbehörden sind möglich, beispielsweise für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung.
Fristen
keine
Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich.
Unterlagen
gültiger Personalausweis, Reisepass oder Identifikationsnachweis des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin
Geburtsurkunde oder bei Beurkundung der Geburt im Inland einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde
Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Verwechseln Sie die erweiterte Meldebescheinigung nicht mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine Einbürgerungsurkunde.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 01.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.