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Heiraten in Fürth

Was Fürth im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Heiraten“.

Zuständige Stellen

Stadt Fürth - Eheschließung

Adresse
Königstraße 88
90762 Fürth
Öffnungszeiten
  • Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
  • Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Die Abteilung Eheschließung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter der unten angegebenen E-Mailadresse ein Termin erbeten und vereinbart wurde.

Stadt Fürth - Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Adresse
Königstraße 88
90762 Fürth
Öffnungszeiten
  • Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
  • Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Die Abteilung Eheschließung mit Auslandbeteiligung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor unter der unten angegebenen E-Mailadresse ein Termin erbeten und vereinbart wurde. Bitte geben Sie Ihr Anliegen und eine Telefonnumme…

Online erledigen

Gebühr

Unterlagen

So gehst du vor

Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:

  1. Wer heiraten kann
  2. Beim Standesamt anmelden
  3. Unterlagen
  4. Ausländische Staatsangehörigkeit
  5. Trauung
  6. Ehename
  7. Gebühren
  8. Nach der Hochzeit

Gilt auch für die Ortsteile von Fürth: Atzenhof, Bislohe, Burgfarrnbach, Eschenau, Espan, Flexdorf, Hardhöhe, Herboldshof, Mannhof, Oberfürberg, Poppenreuth, Ritzmannshof, Ronhof, Stadeln, Unterfarrnbach, Unterfürberg, Vach, Weikershof. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten

Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bayernportal.de · abgerufen am 09.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.