Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Fürth im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Heiraten“.
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Abteilung Eheschließung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter der unten angegebenen E-Mailadresse ein Termin erbeten und vereinbart wurde.
Stadt Fürth - Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Abteilung Eheschließung mit Auslandbeteiligung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor unter der unten angegebenen E-Mailadresse ein Termin erbeten und vereinbart wurde. Bitte geben Sie Ihr Anliegen und eine Telefonnumme…
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt 55,00 EUR.
Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr um 30,00 EUR pro Person.
Daneben können noch weitere Gebühren und Auslagen anfallen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden
Auf jeden Fall ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen: (ID: 16738)
Gegebenenfalls können benötigte Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde) direkt vom Standesamt beschafft werden. Informationen hierzu erteilt das zuständige Standesamt.
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Fürth
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes. Alle Unterlagen werden im Original benötigt. Die nachfolgend genannten Unterlagen beziehen sich auf eine Anmeldung zur Eheschließung von zwei deutschen Staatsbürgern.
1) Identität
gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bayernportal.de · abgerufen am 09.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.