Hund abmelden
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann du abmeldest
Das musst du tun:
- Gibst du deinen Hund ab, stirbt er oder ziehst du mit ihm in eine andere Gemeinde, meldest du ihn ab. Zuständig ist die Stelle, bei der du die Hundesteuer zahlst, meist die Gemeinde, in Berlin das Finanzamt.
- Schritt 2
Frist und Nachweis
Das musst du tun:
- Die Frist steht in der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde. Manche Gemeinden wollen einen Nachweis, etwa Name und Adresse der neuen Halterin oder eine Bescheinigung der Tierarztpraxis.
- Verlangt die Gemeinde die Hundesteuermarke zurück, gib sie mit ab.
- Schritt 3
Steuer
Das musst du tun:
- Ab wann du keine Hundesteuer mehr zahlst, regelt die Satzung. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du das Geld zurück.
- Schritt 4
Hunderegister
Das musst du tun:
- In Ländern mit Hunderegister, etwa Berlin und Niedersachsen, meldest du den Hund auch dort ab. In Berlin reicht die Abmeldung im Hunderegister, sie gilt zugleich für die Steuer. Ziehst du innerhalb Berlins um, musst du nichts abmelden.
- Schritt 5
Nach einem Umzug
Das musst du tun:
- Am neuen Wohnort meldest du den Hund wieder an, nach der Satzung der neuen Gemeinde.
Quellen:Hunderegister Niedersachsen
Zuständige Stelle finden
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