Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Ulm im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Hund anmelden“.
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hundesteuersätze bei der Stadt Ulm:
Ersthund: 108 Euro
Jeder weiterer Hund: 216 Euro
Zwingersteuer - bis zu 5 Hunden: 324 €
Fristen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
seit dem Sie einen Hund halten oder
seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Unterlagen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Gefährliche Hunde
Bei der Festsetzung der Hundesteuer spielt die Rasse, sowie auch die Größe eines Hundes im Stadtgebiet Ulm keine Rolle. Jeder Hund wird mit demselben Steuersatz besteuert.
Dies gilt auch für gefährliche Hunde bzw. sogenannte Kampfhunde. Informationen zur Haltung eines Kampfhundes, insbesondere zur Beantragung einer Erlaubnis, finden Sie hier.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 09.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.