Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Solingen im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Hund anmelden“.
Zuständige Stelle
39 Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Erlaubniserteilung: 70,-- € (100,-- €, wenn die ausbruchsichere Unterbringung vor Ort überprüft werden muss)
Erlaubniserteilung bei der Übernahme des Hundes aus einem Tierheim: 30,-- € (45,-- €, wenn die ausbruchsichere Unterbringung vor Ort überprüft werden muss)
Erlaubniserteilung, wenn eine Erlaubnis bereits von einer anderen Stadt erteilt war: 30,-- €
Sachkundebescheinigung des Veterinäramtes: 30,-- €
Sachkundebescheinigung des Veterinäramtes bei Übernahme des Hundes aus einem Tierheim: 15,- €
Fristen
Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen.
Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.Wann muss der erforderliche Antrag zur Haltung eines solchen Hundes gestellt werden?
vor Übernahme des Hundes in den Haushalt
unverzüglich nach Zuzug des Halters/der Halterin in das Gemeindegebiet
Unterlagen
Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde
Die Erlaubnis ist schriftlich (mit dem unterschriebenen Antragsformular) beim Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu beantragen. Dabei sind folgende Nachweise einzureichen:
Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.