Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Kiel im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Hund anmelden“.
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern
Seit 01.01.2025 gelten die folgenden jährlichen Steuersätze (§ 5 Hundesteuersatzung):
erster Hund 150,00 Euro,
zweiter Hund 225,00 Euro,
jeder weitere gehaltene Hund 285,00 Euro.
I. Es besteht nach § 6 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerermäßigung :
"Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen/der Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von
Fristen
Der/die Hundehalter/in hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich an- bzw. abzumelden. Details über den Beginn und das Ende der Steuerpflicht sind in § 4 der Hundesteuersatzung geregelt.
Unterlagen
Bei der Anmeldung (= Hundesteuererklärung) sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · zufish.schleswig-holstein.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 01.12.2025 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.