Mülltonne und Abfallgebühren
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer zuständig ist
Das musst du tun:
- Den Abfall aus Haushalten holt der öffentliche Entsorger ab, je nach Ort der Landkreis, die Stadt oder ein Betrieb in ihrem Auftrag (§ 20 KrWG). Haushaltsabfall musst du ihm überlassen (§ 17 KrWG).
- Nicht jeder Ort führt seine Tonnen im Portalverbund. Findet sich unten nichts, steht es auf der Website deiner Stadt oder deines Landkreises, meist unter Abfall.
- Schritt 2
Wer anmeldet
Das musst du tun:
- Wer Tonnen an-, um- oder abmeldet und die Gebühr schuldet, steht in der Abfallsatzung. Oft ist es die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks.
- Wohnst du zur Miete, laufen Tonne und Gebühr meist über Vermieter oder Hausverwaltung und die Nebenkosten. Wende dich zuerst an sie.
- Schritt 3
An-, um- oder abmelden
Das musst du tun:
- Eine andere Tonnengröße, eine zusätzliche Bio- oder Papiertonne oder ein neuer Eigentümer: Das meldest du dem Entsorger, oft online. Ob du dich etwa von der Biotonne befreien lassen kannst, wenn du selbst kompostierst, regelt die Satzung.
- Schritt 4
Gebühren
Das musst du tun:
- Die Höhe steht in der Abfallgebührensatzung deines Orts. Je nach Ort richtet sie sich nach Tonnengröße, Leerungen oder Personen im Haushalt. Den Bescheid schickt meist der Entsorger oder die Gemeinde.
- Schritt 5
Sperrmüll
Das musst du tun:
- Große Dinge, die nicht in die Tonne passen, sind Sperrmüll. Den meldest du gesondert an.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.