Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Rostock im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Personalausweis“.
Zuständige Stelle
Ortsämter Mitte, Ost, West, Nordwest 1 und Nordwest 2
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
In allen Rostocker Ortsämtern sind Vorsprachen nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich. Online-Terminbuchungen sind hier möglich https://rathaus.rostock.de/OnlineTermine/select2?md=10 .
Vor jeder Öffnungszeit werden zusätzliche Termine, sofern vorhanden, freigeschaltet.
Für die verschiedenen Leistungen kann unabhängig von der Meldeadresse grundsätzlich jedes Ortsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock genutzt werden.
Telefonische Sprechzeiten der Ortsämter:
Gebühr
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Unterlagen
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist, zum Beispiel Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis
wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
bei Kindern unter 16 Jahren:
sorgeberechtigte Elternteile:
gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · mv.zfinder.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 29.09.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.