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Dein Deutschland

PV-Anlage oder Balkonkraftwerk anmelden

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was du einträgst

    Das musst du tun:

    1. Jede Photovoltaikanlage, auch ein Balkonkraftwerk, trägst du als Betreiberin oder Betreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein (§ 5 MaStRV). Das geht online und kostet nichts.
  2. Schritt 2

    Frist

    Das musst du tun:

    1. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Oft erledigt das der Installationsbetrieb oder der Händler für dich. Frag nach, ob er es tut.
  3. Schritt 3

    Balkonkraftwerk

    Das musst du tun:

    1. Für ein Steckersolargerät mit bis zu 2 Kilowatt Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung, ohne Einspeisevergütung, musst du seit Mai 2024 nichts mehr beim Netzbetreiber anmelden (§ 8 Abs. 5a EEG). Er bekommt die Daten aus dem Register, und du gibst dort nur wenige Angaben an.
  4. Schritt 4

    Anlage auf dem Dach

    Das musst du tun:

    1. Vorher stellst du beim Netzbetreiber ein Netzanschlussbegehren, meist über den Installationsbetrieb. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt auf einem Grundstück mit Netzanschluss darf die Anlage angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats einen Zeitplan schickt (§ 8 EEG).
  5. Schritt 5

    Ohne Eintrag

    Das musst du tun:

    1. Fehlt der Eintrag, kann der Netzbetreiber die Einspeisevergütung zurückhalten, und du musst unter Umständen zahlen (§ 52 EEG).
  6. Schritt 6

    Miete und Eigentumswohnung

    Das musst du tun:

    1. Mieterinnen und Mieter können verlangen, dass der Vermieter ein Balkonkraftwerk erlaubt, außer es ist ihm nicht zuzumuten (§ 554 BGB). In einer Eigentümergemeinschaft gilt ein ähnlicher Anspruch (§ 20 WEG).

Quellen:§ 5 MaStRV§ 8 EEGBundesnetzagentur: Balkon-SolaranlagenMarktstammdatenregister

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