Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Heidelberg im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Reisepass“.
Besuchszeit (Das Bürgeramt Altstadt ist aktuell nur zu folgenden Zeiten ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung erreichbar: Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr und Mittwoch 8 bis 16 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 58…
Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind bei dringenden Angelegenheiten möglich:) Mo 08:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Di 08:00 - 16:00 Uhr mit Termin Mi 08:00 - 18:00 Uhr mit Termin Do 0…
Besuchszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 5813333 - Vorsprachen ohne Termin sind bei dringenden Angelegenheiten möglich:) Mo 08:00 - 12:00 Uhr mit Termin Di 08:00 - 16:00 Uhr mit Termin Mi 08:00 - 16:00 Uhr ohne Termin Do 0…
Die Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen:
ab 24 Jahre: 70,00 EUR
unter 24 Jahre: 37,50 EUR.
Die Gebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: 22,00 EUR) beträgt für Personen:
ab 24 Jahre: 92,00 EUR
Fristen
Antragstellung:
rechtzeitig vor Reiseantritt
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer des neuen Reisepasses ist von Ihrem Alter abhängig:
Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde
ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
bei Kindern und Jugendlichen:
Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich
schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich
Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 01.10.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.