Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Darmstadt im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Reisepass“.
Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Die Gebühren ergeben sich aus "§ 15 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)". § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Lichtbilder können vor Ort an unseren Self-Service-Terminals für 9,00 Euro aufgenommen werden
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 6 Jahre):
32-seitiger Reisepass: 37,50 EURO
48-seitiger Reisepass: 59,50 EURO
Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 3 bis 4 Werktagen): 69,50 EURO
Fristen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Unterlagen
sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
Reisepass
vorläufiger Reisepass
Personalausweis
vorläufiger Personalausweis
Kinderreisepass
gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · hessenfinder.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 22.09.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.