Renteninformation, Rentenauskunft und Kontenklärung
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Renteninformation
Das musst du tun:
- Ab 27 schickt dir die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr eine Renteninformation, solange du noch keine eigene Rente bekommst und die Regelaltersgrenze nicht erreicht hast. Sie zeigt, wie hoch deine Altersrente voraussichtlich wird und wie hoch eine Rente bei voller Erwerbsminderung heute wäre (§ 109 SGB VI).
- Schritt 2
Rentenauskunft
Das musst du tun:
- Ab 55 bekommst du stattdessen alle 3 Jahre eine Rentenauskunft mit allen gespeicherten Zeiten. Mit berechtigtem Interesse gibt es sie auch früher oder öfter.
- Auf Antrag zeigt sie auch, was eine Einzahlung kostet, die Abschläge bei früherem Rentenbeginn ausgleicht.
- Schritt 3
Konto klären
Das musst du tun:
- Prüf deinen Versicherungsverlauf. Fehlen Zeiten wie Schule, Ausbildung, Kindererziehung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit, meldest du sie mit Nachweisen (Kontenklärung, § 149 SGB VI). Du bist verpflichtet mitzuwirken.
- Sind die Daten geklärt, stellt die Rentenversicherung sie per Bescheid fest. Das erspart dir Arbeit, wenn du später die Rente beantragst.
- Schritt 4
Wo
Das musst du tun:
- Online bei der Deutschen Rentenversicherung, in ihren Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800 oder beim Versicherungsamt deiner Stadt oder Gemeinde.
- Alle Ansprüche auf einen Blick, auch aus Betriebs- und Privatrente, zeigt die Digitale Rentenübersicht.
Quellen:Deutsche Rentenversicherung: Meine Post von der RenteDeutsche Rentenversicherung: KontenklärungDigitale Rentenübersicht§ 109 SGB VI§ 149 SGB VI
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