Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Rostock im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Wohngeld beantragen“.
Zuständige Stelle
Amt für Soziales und Teilhabe | Sachgebiet Wohngeld
Vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Januar 2027 ist die Wohngeldstelle in der Rigaer Straße 10 donnerstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.
Die Sprechzeiten am Dienstag bleiben unverändert .
Weitere Servicetermine montags, mittwochs sowie freitags sollten vorrangig vorab vereinbart oder Anliegen telefonisch, per E-Mail an [email protected] oder auf dem Postweg übermittelt werden.
Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Anträgen und Unterlagen per E-Mail ist nicht eröffnet.
Wohngeld wird vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.
Unterlagen
Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.
Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:
Mietvertrag,
Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist,
gegebenenfalls aktuelle Betriebskostenabrechnung,
bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,
bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · mv.zfinder.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 13.01.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.