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Wohngeld beantragen in Gelsenkirchen

Was Gelsenkirchen im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Wohngeld beantragen“.

Zuständige Stellen

Dienstgebäude Vattmannstraße - Referat 50 - Soziales

Adresse
Vattmannstraße 2-8
45879 Gelsenkirchen
Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30 und von 13:30 - 15:30Dienstag: 08:30 - 12:30 und von 13:30 - 15:30Mittwoch: geschlossenDonnerstag: 08:30 - 12:30 und von 13:30 - 15:30Freitag: 08:30 - 12:30Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich:

Online erledigen

Gebühr

Fristen

Unterlagen

So gehst du vor

Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:

  1. Was es ist
  2. Wer es nicht bekommt
  3. Haushalt und Einkommen
  4. Wie viel
  5. Antrag
  6. Ab wann
  7. Änderungen

Gilt auch für die Ortsteile von Gelsenkirchen: Beckhausen, Buer, Bulmke, Bulmke-Hüllen, Erle, Feldmark, Heßler, Hüllen, Resse, Resser Mark, Rotthausen, Schalke, Schalke-Nord, Scholven, Uckendorf. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten

Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 24.09.2025

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.