Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Koblenz im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Wohngeld beantragen“.
Zuständige Stelle
Stadt Koblenz - Leistungen für Wohnen und Bildung (Sozialamt)
Termine nach Vereinbarung Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vorlegen:
über Transferleistungen (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
über Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld),
Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · bus.rlp.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 18.06.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.