Stadt Mannheim
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Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Mannheim im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Umziehen“.
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Gilt auch für die Ortsteile von Mannheim: Almenhof, Blumenau, Feudenheim, Friedrichsfeld, Gartenstadt, Hochstätt, Käfertal, Lindenhof, Luzenberg, Neckarau, Neckarstadt, Neckarstadt-Ost, Neckarstadt-West, Neuhermsheim, Neuostheim, Niederfeld, Sandhofen, Scharhof, Schwetzingerstadt, Seckenheim, Vogelstang, Waldhof, Wallstadt. Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · service-bw.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 09.07.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.