Start Anleitungen Umziehen Gelsenkirchen Wohnung anmelden in Gelsenkirchen Was Gelsenkirchen im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Umziehen“.
Zuständige Stellen BÜRGERcenter an der Cranger Str. 262 - Referat 33 - Bürgerservice
Adresse Cranger Straße 262 45891 Gelsenkirchen Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließl… BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus - Referat 33 - Bürgerservice
Adresse Ebertstraße 11 45879 Gelsenkirchen Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließl… BÜRGERcenter im Rathaus Buer - Referat 33 - Bürgerservice
Adresse Goldbergstraße 12 45894 Gelsenkirchen Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 16:00Dienstag: 08:00 - 16:00Mittwoch: 08:00 - 14:00Donnerstag: 08:00 - 18:00Freitag: 08:00 - 13:00Samstag: geschlossenSonntag: geschlossenTerminvereinbarung erforderlich: telefonisch unter +49 (209) 169-2100, per Online-TerminvereinbarungServicezeiten ausschließl… Fristen Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen. Unterlagen Es werden folgende Unterlagen benötigt: Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Gilt auch für die Ortsteile von Gelsenkirchen: Beckhausen, Buer, Bulmke, Bulmke-Hüllen, Erle, Feldmark, Heßler, Hüllen, Resse, Resser Mark, Rotthausen, Schalke, Schalke-Nord, Scholven, Uckendorf . Ortsteile: GN250 © BKG (2026), dl-de/by-2-0; Berlin, Hamburg, Bremen, München: amtliche Stadtteillisten
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 27.10.2025
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