Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Kiel im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Umziehen“.
Das Stadtteilamt bleibt vom 12. - 23. Oktober geschlossen. In dieser Zeit sind wir gern im Rathaus für Sie da (Fleethörn 9, 24103 Kiel). Ausweise und Pässe können im Rathaus abgeholt werden.
Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung . Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen Sie sich beraten über die Behördennummer 115.
Das Stadtteilamt bleibt vom 12. - 23. Oktober geschlossen. In dieser Zeit sind wir gern im Rathaus für Sie da (Fleethörn 9, 24103 Kiel). Ausweise und Pässe können im Rathaus abgeholt werden.
Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen Sie sich beraten über die Behördennummer 115.
Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
Das Stadtteilamt bleibt vom 12. - 23. Oktober geschlossen. In dieser Zeit sind wir gern im Rathaus für Sie da (Fleethörn 9, 24103 Kiel). Ausweise und Pässe können im Rathaus abgeholt werden.
Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen Sie sich beraten über die Behördennummer 115.
Die Anmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gebühr für die Änderung der Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beträgt 11,10 Euro.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Unterlagen
Wohnungsgeberbestätigung,
Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier (§ 23 Absatz 1 BMG),
Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich die handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der o.g. Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person.
Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:
gegebenenfalls Heiratsurkunde,
bei Kindern: Geburtsurkunde.
Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich
anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · zufish.schleswig-holstein.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 27.02.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.