Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.
Was Jena im Portalverbund dazu angibt: zuständige Stelle, Gebühr, Unterlagen und Fristen. Wie du Schritt für Schritt vorgehst, steht in der Anleitung „Umziehen“.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unterlagen
Persönliche Anmeldung:
Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben beziehungsweise eID-Karte für Unionsbürger (zur Änderung der Anschrift auf dem Chip) – sofern vorhanden
Wohnungsgeberbestätigung (schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person), die folgende Informationen enthält:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers
Einzugsdatum
Anschrift der Wohnung
Namen der nach Bundesmeldegesetz meldepflichtigen Personen
So gehst du vor
Die Schritte der Anleitung, ausführlich auf ihrer Seite:
Quelle: Portalverbund Online-Gateway (PVOG) · buerger.thueringen.de · abgerufen am 09.10.2026 · zuletzt geändert 29.05.2026 · Offizielle Seite der Leistung
Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt. Die Stadt pflegt diese Angaben selbst. Sie können sich seit dem Abruf geändert haben.