Abgemeldetes Auto wieder zulassen
Amtlich: Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Kennzeichen
Das musst du tun:
- Beim Abmelden kannst du dein Kennzeichen bis zu 12 Monate für die Wiederzulassung reservieren lassen.
- Schritt 2
Unterlagen
Das musst du tun:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ausweis, eVB-Nummer der Versicherung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
- Teil II brauchst du nicht, wenn das Auto auf dich zugelassen wird und du das alte Kennzeichen behältst.
- Schritt 3
Hauptuntersuchung
Das musst du tun:
- War die HU in der Zwischenzeit fällig, muss das Auto vor der Zulassung zur HU.
- Schritt 4
Lange abgemeldet
Das musst du tun:
- Sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister schon gelöscht und fehlt ein Nachweis wie das COC, brauchst du ein Gutachten nach § 21 StVZO.
- Schritt 5
Zulassen
Das musst du tun:
- Bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts. Mit Online-Ausweis geht es oft über i-Kfz ohne Termin.
Quellen:§ 16 FZV
Zuständige Stelle finden
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