Wunschkennzeichen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was du wählen kannst
Das musst du tun:
- Die Buchstaben am Anfang stehen für den Ort und sind fest. Wählen kannst du die Erkennungsnummer: 1 oder 2 Buchstaben und 1 bis 4 Ziffern, ohne Umlaute (§ 9 und Anlage 1 FZV).
- Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, vergibt die Zulassungsstelle nicht.
- Hat dein Kreis mehrere Ortskürzel, frag die Zulassungsstelle, welches du bekommen kannst.
- Schritt 2
Prüfen und reservieren
Das musst du tun:
- Bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts, meist online in ihrem Reservierungsportal. Es zeigt dir, welche Kombinationen frei sind.
- Eine Reservierung gilt nur befristet; wie lange, sagt die Zulassungsstelle. Lass das Kennzeichen in dieser Zeit zuteilen.
- Schritt 3
Zuteilen
Das musst du tun:
- Bei der Zulassung, Wiederzulassung, Ummeldung oder einem Kennzeichenwechsel, vor Ort oder online über i-Kfz. Dort gibst du das reservierte Kennzeichen an.
- Lass die Schilder erst prägen, wenn die Reservierung bestätigt ist.
- Schritt 4
Gebühr
Das musst du tun:
- Die Reservierung kostet 2,60 € (Nr. 230 GebOSt). Für ein Wunschkennzeichen kommen bei der Zuteilung 10,20 € zur normalen Zulassungsgebühr dazu (Nr. 221 GebOSt).
- Die Schilder bezahlst du extra beim Prägedienst.
- Schritt 5
Kennzeichen behalten
Das musst du tun:
- Ziehst du in einen anderen Bezirk, darfst du dein Kennzeichen mitnehmen (§ 15 Abs. 4 FZV).
- Meldest du das Auto ab, kannst du das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren lassen (§ 16 Abs. 1 FZV).
- Schritt 6
Typische Fehler
Das musst du tun:
- Lässt du die Reservierung verfallen, kann die Kombination an jemand anderen gehen.
- Ein Ortskürzel aus einem anderen Kreis gibt es nicht als Wunsch; maßgeblich ist der Bezirk, in dem das Auto zugelassen wird.
Quellen:Bundesportal§ 9 FZVErkennungsnummern (Anlage 1 FZV)§ 15 FZV§ 16 FZVGebühren (GebOSt, Anlage)
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