Auto ummelden
Amtlich: Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann du ummeldest
Das musst du tun:
- Nach einem Umzug muss die neue Anschrift unverzüglich in die Fahrzeugpapiere (§ 15 FZV). Ziehst du in einen anderen Zulassungsbezirk, kannst du dein Kennzeichen behalten oder ein neues nehmen.
- Nach einem Kauf lässt der neue Halter das Auto unverzüglich auf sich umschreiben. Der Verkäufer meldet den Verkauf ebenfalls unverzüglich der Zulassungsstelle, mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass er die Fahrzeugpapiere bekommen hat. Hat der Käufer schon umgemeldet, entfällt das (§ 15 Abs. 5 FZV).
- Auch ein neuer Name, etwa nach der Heirat, muss in die Papiere.
- Schritt 2
Online mit i-Kfz
Das musst du tun:
- Mit Online-Ausweis geht vieles über i-Kfz ohne Termin: Adressänderung und Umschreibung, mit oder ohne Halterwechsel. Du brauchst Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion, die Sicherheitscodes von Papieren und Plaketten und eine Bankverbindung.
- Die Codes haben Fahrzeugscheine ab 2015 und Fahrzeugbriefe ab 2018. Für einen Halterwechsel müssen die letzten Papiere ab 1. Januar 2018 ausgestellt sein.
- Den vorläufigen Nachweis lädst du innerhalb von 30 Minuten herunter; mit ihm darfst du 10 Tage fahren. Neue Papiere und Plaketten kommen per Post.
- Manche Bürgerämter geben die neue Adresse bei der Anmeldung der Wohnung direkt an die Zulassungsstelle weiter (§ 15 Abs. 2 FZV). Frag dort nach.
- Schritt 3
Vor Ort: Unterlagen
Das musst du tun:
- Neue Adresse: Ausweis mit der neuen Anschrift und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Teil II brauchst du dafür nicht (§ 15 Abs. 1 FZV).
- Halterwechsel: zusätzlich Teil II (Fahrzeugbrief), die eVB-Nummer deiner Versicherung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und eine gültige Hauptuntersuchung.
- Neues Kennzeichen: die alten Schilder zum Entstempeln. Die neuen Schilder kaufst du bei einem Schilderprägedienst.
- Schritt 4
Gebühren
Das musst du tun:
- Die Zulassungsstelle rechnet nach der Gebührenordnung (GebOSt, Nr. 221 und 225), Schilder nicht eingerechnet.
- Neue Adresse im selben Bezirk: 10,20 € vor Ort, dazu 0,90 € für einen neuen Fahrzeugschein; online 4,30 €.
- Umzug oder Kauf aus einem anderen Bezirk: 23,60 € (online 9,90 €), wenn das Kennzeichen bleibt, sonst 27,10 € (online 12,10 €).
- Halterwechsel im selben Bezirk: 24,20 € (online 10,40 €) mit altem Kennzeichen, 26,20 € (online 12,40 €) mit neuem.
- Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 € extra.
- Schritt 5
Typische Fehler
Das musst du tun:
- Meldest du die Adresse nicht, kann die Zulassungsstelle den Betrieb des Autos untersagen, bis du das nachholst (§ 15 FZV).
- Als Verkäufer gibst du Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit und lässt dir die Übergabe schriftlich bestätigen. Meldet der Käufer nicht um, kann die Zulassungsstelle die Papiere aufbieten; nach 4 Wochen endet die Zulassung (§ 15 Abs. 5 FZV).
- Leg den Sicherheitscode nicht vorab frei: Ein freigelegter oder beschädigter Code macht den Fahrzeugschein ungültig, dann geht es nur noch vor Ort.
- Sag deiner Versicherung Bescheid, wenn sich Adresse oder Halter ändern.
Quellen:Bundesportal§ 15 FZVGebühren (GebOSt, Anlage)Bundesverkehrsministerium: i-Kfz
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