Auto abmelden
Amtlich: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann du abmeldest
Das musst du tun:
- Wenn du das Auto länger nicht fährst, verschrotten lässt oder dauerhaft ins Ausland bringst. Abmelden heißt amtlich Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV).
- Verkaufst du das Auto angemeldet, meldet der Käufer es auf sich um; dafür gibt es die Anleitung zum Ummelden.
- Schritt 2
Online über i-Kfz
Das musst du tun:
- Im i-Kfz-Portal deiner Zulassungsstelle. Einen Online-Ausweis brauchst du dafür nicht (§ 24 FZV).
- Du gibst das Kennzeichen und die Sicherheitscodes ein: unter dem Siegel im Fahrzeugschein und unter den Stempelplaketten beider Schilder. Die Codes gibt es auf Papieren und Plaketten ab 2015.
- Die Bestätigung kannst du sofort abrufen. Die Zulassungsstelle schickt dir zusätzlich einen Brief.
- Heb den entwerteten Fahrzeugschein auf. Für eine spätere Wiederzulassung brauchst du ihn.
- Schritt 3
Vor Ort
Das musst du tun:
- Bei der Zulassungsstelle. Viele nehmen die Abmeldung auch für Autos aus anderen Bezirken an.
- Bring Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und beide Kennzeichenschilder mit; sie werden entstempelt.
- Jemand anderes kann das für dich erledigen, wenn er alle Unterlagen dabeihat (§ 16 Abs. 1 FZV).
- Schritt 4
Kennzeichen und Gebühr
Das musst du tun:
- Beim Abmelden kannst du dein Kennzeichen bis zu 12 Monate für eine Wiederzulassung reservieren lassen (§ 16 Abs. 1 FZV).
- Die Abmeldung kostet 15,90 € vor Ort und 2,10 € online (Nr. 224 GebOSt).
- Schritt 5
Verschrotten
Das musst du tun:
- Gib das Auto bei einem anerkannten Demontagebetrieb ab. Du bekommst einen Verwertungsnachweis; mit ihm lässt du das Auto unverzüglich abmelden und gibst Teil I und Teil II ab (§ 17 FZV).
- Wird ein bereits abgemeldetes Auto innerhalb von 7 Jahren verschrottet, reichst du den Verwertungsnachweis nach.
- Schritt 6
Danach
Das musst du tun:
- Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung, fällt aber für mindestens einen Monat an (§ 5 KraftStG).
- Kündige die Versicherung oder lass sie ruhen, wenn du das Auto behältst.
- Schritt 7
Typische Fehler
Das musst du tun:
- Ein freigelegter oder beschädigter Code macht den Fahrzeugschein ungültig. Dann geht es nur noch vor Ort.
- Am Tag der Abmeldung darfst du mit den entstempelten Schildern noch zurückfahren, wenn deine Versicherung das deckt (§ 12 Abs. 4 FZV). Für spätere Fahrten, etwa zum Käufer, brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen.
Quellen:Bundesportal§ 16 FZV§ 17 FZV§ 24 FZV§ 12 FZV§ 5 KraftStGGebühren (GebOSt, Anlage)Bundesverkehrsministerium: i-Kfz
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