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Dein Deutschland

Auto abmelden

Amtlich: Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wann du abmeldest

    Das musst du tun:

    1. Wenn du das Auto länger nicht fährst, verschrotten lässt oder dauerhaft ins Ausland bringst. Abmelden heißt amtlich Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV).
    2. Verkaufst du das Auto angemeldet, meldet der Käufer es auf sich um; dafür gibt es die Anleitung zum Ummelden.
  2. Schritt 2

    Online über i-Kfz

    Das musst du tun:

    1. Im i-Kfz-Portal deiner Zulassungsstelle. Einen Online-Ausweis brauchst du dafür nicht (§ 24 FZV).
    2. Du gibst das Kennzeichen und die Sicherheitscodes ein: unter dem Siegel im Fahrzeugschein und unter den Stempelplaketten beider Schilder. Die Codes gibt es auf Papieren und Plaketten ab 2015.
    3. Die Bestätigung kannst du sofort abrufen. Die Zulassungsstelle schickt dir zusätzlich einen Brief.
    4. Heb den entwerteten Fahrzeugschein auf. Für eine spätere Wiederzulassung brauchst du ihn.
  3. Schritt 3

    Vor Ort

    Das musst du tun:

    1. Bei der Zulassungsstelle. Viele nehmen die Abmeldung auch für Autos aus anderen Bezirken an.
    2. Bring Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und beide Kennzeichenschilder mit; sie werden entstempelt.
    3. Jemand anderes kann das für dich erledigen, wenn er alle Unterlagen dabeihat (§ 16 Abs. 1 FZV).
  4. Schritt 4

    Kennzeichen und Gebühr

    Das musst du tun:

    1. Beim Abmelden kannst du dein Kennzeichen bis zu 12 Monate für eine Wiederzulassung reservieren lassen (§ 16 Abs. 1 FZV).
    2. Die Abmeldung kostet 15,90 € vor Ort und 2,10 € online (Nr. 224 GebOSt).
  5. Schritt 5

    Verschrotten

    Das musst du tun:

    1. Gib das Auto bei einem anerkannten Demontagebetrieb ab. Du bekommst einen Verwertungsnachweis; mit ihm lässt du das Auto unverzüglich abmelden und gibst Teil I und Teil II ab (§ 17 FZV).
    2. Wird ein bereits abgemeldetes Auto innerhalb von 7 Jahren verschrottet, reichst du den Verwertungsnachweis nach.
  6. Schritt 6

    Danach

    Das musst du tun:

    1. Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung, fällt aber für mindestens einen Monat an (§ 5 KraftStG).
    2. Kündige die Versicherung oder lass sie ruhen, wenn du das Auto behältst.
  7. Schritt 7

    Typische Fehler

    Das musst du tun:

    1. Ein freigelegter oder beschädigter Code macht den Fahrzeugschein ungültig. Dann geht es nur noch vor Ort.
    2. Am Tag der Abmeldung darfst du mit den entstempelten Schildern noch zurückfahren, wenn deine Versicherung das deckt (§ 12 Abs. 4 FZV). Für spätere Fahrten, etwa zum Käufer, brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen.

Quellen:Bundesportal§ 16 FZV§ 17 FZV§ 24 FZV§ 12 FZV§ 5 KraftStGGebühren (GebOSt, Anlage)Bundesverkehrsministerium: i-Kfz

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