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Dein Deutschland

Angelschein

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Landesrecht

    Das musst du tun:

    1. Ob und welchen Fischereischein du brauchst, regelt das Fischereigesetz deines Landes. Die Regeln unterscheiden sich deutlich.
  2. Schritt 2

    Prüfung, dann Schein

    Das musst du tun:

    1. Meist legst du zuerst die Fischerprüfung ab. Danach stellt die zuständige Stelle den Fischereischein aus, oft die Gemeinde, in Berlin die Fischereibehörde.
  3. Schritt 3

    Ausnahmen

    Das musst du tun:

    1. Manche Länder haben Scheine ohne Prüfung, etwa Berlin für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren oder Schleswig-Holstein für Urlauber (zweimal 28 Tage im Jahr).
  4. Schritt 4

    Angelkarte

    Das musst du tun:

    1. Der Schein allein reicht nicht: Für jedes Gewässer brauchst du eine Erlaubnis (Angelkarte) vom Eigentümer oder Pächter. In vielen Ländern kommt eine Fischereiabgabe dazu.

Quellen:Fischereirecht Schleswig-Holstein

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