Angelschein
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Landesrecht
Das musst du tun:
- Ob und welchen Fischereischein du brauchst, regelt das Fischereigesetz deines Landes. Die Regeln unterscheiden sich deutlich.
- Schritt 2
Prüfung, dann Schein
Das musst du tun:
- Meist legst du zuerst die Fischerprüfung ab. Danach stellt die zuständige Stelle den Fischereischein aus, oft die Gemeinde, in Berlin die Fischereibehörde.
- Schritt 3
Ausnahmen
Das musst du tun:
- Manche Länder haben Scheine ohne Prüfung, etwa Berlin für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren oder Schleswig-Holstein für Urlauber (zweimal 28 Tage im Jahr).
- Schritt 4
Angelkarte
Das musst du tun:
- Der Schein allein reicht nicht: Für jedes Gewässer brauchst du eine Erlaubnis (Angelkarte) vom Eigentümer oder Pächter. In vielen Ländern kommt eine Fischereiabgabe dazu.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.