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Dein Deutschland

Verein gründen

Amtlich: Eintragung ins Vereinsregister beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Satzung

    Das musst du tun:

    1. Die Satzung nennt Zweck, Name und Sitz und sagt, dass der Verein eingetragen werden soll. Mindestens 7 Mitglieder sollen sie unterschreiben.
  2. Schritt 2

    Gründungsversammlung

    Das musst du tun:

    1. Die Mitglieder beschließen die Satzung und wählen den Vorstand. Halte beides in einem Protokoll fest.
  3. Schritt 3

    Anmeldung beim Notar

    Das musst du tun:

    1. Der Vorstand meldet den Verein zum Vereinsregister an. Die Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt sein: beim Notar, auch per Video.
    2. Notar und Gericht berechnen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
  4. Schritt 4

    Eintragung

    Das musst du tun:

    1. Das Vereinsregister führt das Amtsgericht; in manchen Ländern ist ein Gericht für mehrere Bezirke zuständig. Mit der Eintragung trägt der Verein den Zusatz „e. V.“.
  5. Schritt 5

    Gemeinnützigkeit

    Das musst du tun:

    1. Soll der Verein gemeinnützig sein, entscheidet das Finanzamt. Lass die Satzung am besten vor der Gründung prüfen.

Quellen:§ 57 BGB§ 59 BGB§ 77 BGBLeitfaden zum Vereinsrecht

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