Verein gründen
Amtlich: Eintragung ins Vereinsregister beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Satzung
Das musst du tun:
- Die Satzung nennt Zweck, Name und Sitz und sagt, dass der Verein eingetragen werden soll. Mindestens 7 Mitglieder sollen sie unterschreiben.
- Schritt 2
Gründungsversammlung
Das musst du tun:
- Die Mitglieder beschließen die Satzung und wählen den Vorstand. Halte beides in einem Protokoll fest.
- Schritt 3
Anmeldung beim Notar
Das musst du tun:
- Der Vorstand meldet den Verein zum Vereinsregister an. Die Unterschriften müssen öffentlich beglaubigt sein: beim Notar, auch per Video.
- Notar und Gericht berechnen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
- Schritt 4
Eintragung
Das musst du tun:
- Das Vereinsregister führt das Amtsgericht; in manchen Ländern ist ein Gericht für mehrere Bezirke zuständig. Mit der Eintragung trägt der Verein den Zusatz „e. V.“.
- Schritt 5
Gemeinnützigkeit
Das musst du tun:
- Soll der Verein gemeinnützig sein, entscheidet das Finanzamt. Lass die Satzung am besten vor der Gründung prüfen.
Zuständige Stelle finden
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