Unternehmen beim Finanzamt anmelden
Amtlich: Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer sich wo meldet
Das musst du tun:
- Ein Gewerbe meldest du bei der Gemeinde an. Sie gibt die Anmeldung an das Finanzamt weiter (§ 138 Abs. 1 AO).
- Freie Berufe wie Ärztin, Anwalt oder Journalistin melden sich direkt beim Finanzamt.
- Schritt 2
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Das musst du tun:
- Innerhalb eines Monats nach dem Start füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, elektronisch über Mein ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Es gibt ihn für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
- Schritt 3
Was du angibst
Das musst du tun:
- Du schätzt Umsatz und Gewinn für dieses und das nächste Jahr. Daraus setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen fest.
- Im Fragebogen entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung und kannst die USt-IdNr. beantragen.
- Schritt 4
Steuernummer
Das musst du tun:
- Nach der Prüfung schickt dir das Finanzamt deine Steuernummer per Post. Sie gehört auf jede Rechnung, wenn du dort keine USt-IdNr. angibst (§ 14 Abs. 4 UStG).
- Die Steuernummer ist etwas anderes als deine persönliche Steuer-ID.
Quellen:ELSTER: UnternehmensgründungELSTER: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung§ 138 AO§ 14 UStG
Zuständige Stelle finden
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